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   BGH, 05.05.2021 - 6 StR 133/21   

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https://dejure.org/2021,14934
BGH, 05.05.2021 - 6 StR 133/21 (https://dejure.org/2021,14934)
BGH, Entscheidung vom 05.05.2021 - 6 StR 133/21 (https://dejure.org/2021,14934)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 2021 - 6 StR 133/21 (https://dejure.org/2021,14934)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 29 ff. BtMG; § 46 StGB
    Strafzumessung bei Betäubungsmittelstraftaten (Feststellungen zum Wirkstoffgehalt; Zulässigkeit einer Schätzung des Wirkstoffgehalts; Darlegung der Schätzgrundlagen)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 154 Abs. 2 StPO, § 67 Abs. 2 StGB, § 357 StPO

  • Wolters Kluwer

    Abänderung des Schulspruchs in einem Verfahren wegen Handeltreibens mit BTM nach Teileinstellung aus prozessökonomischen Gründen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2
    Abänderung des Schulspruchs in einem Verfahren wegen Handeltreibens mit BTM nach Teileinstellung aus prozessökonomischen Gründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 07.02.2008 - 5 StR 242/07

    Beihilfehandlungen nach Sicherstellung der Betäubungsmittel (sukzessive Beihilfe;

    Auszug aus BGH, 05.05.2021 - 6 StR 133/21
    d) Der Senat erstreckt die Aufhebung gemäß § 357 StPO - soweit es ihn betrifft - auf den Mitangeklagten S., weil die zur Aufhebung nötigenden Rechtsfehler sich auch auf ihn ausgewirkt haben und er nach Befragung über seinen Verteidiger der Anwendung des § 357 StPO nicht widersprochen hat (vgl. BGH, Urteile vom 28.Oktober 2004 - 5 StR 276/04; vom 7. Februar 2008 - 5 StR 242/07; Beschluss vom 18. Februar 2014 - 5 StR 41/14; Basdorf in Festschrift für Meyer-Goßner 2001, S. 665, 678).
  • BGH, 05.06.2019 - 2 StR 287/18

    Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen: Bewertungseinheit bei

    Auszug aus BGH, 05.05.2021 - 6 StR 133/21
    a) Die Strafaussprüche in den Fällen 1 bis 3 und 5 bis 7 sind aufzuheben, weil die Strafkammer den für den Schuldumfang und damit für die Bemessung der Strafe bestimmenden Wirkstoffgehalt der Betäubungsmittel (st. Rspr; vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 2016 - 3 StR 138/16; vom 5. Juni 2019 - 2 StR 287/18, StV 2020, 384, 386) nicht rechtsfehlerfrei festgestellt hat.
  • BGH, 28.10.2004 - 5 StR 276/04

    Gewerbsmäßige Steuerhinterziehung; Bestimmtheitsgrundsatz; besonders schwerer

    Auszug aus BGH, 05.05.2021 - 6 StR 133/21
    d) Der Senat erstreckt die Aufhebung gemäß § 357 StPO - soweit es ihn betrifft - auf den Mitangeklagten S., weil die zur Aufhebung nötigenden Rechtsfehler sich auch auf ihn ausgewirkt haben und er nach Befragung über seinen Verteidiger der Anwendung des § 357 StPO nicht widersprochen hat (vgl. BGH, Urteile vom 28.Oktober 2004 - 5 StR 276/04; vom 7. Februar 2008 - 5 StR 242/07; Beschluss vom 18. Februar 2014 - 5 StR 41/14; Basdorf in Festschrift für Meyer-Goßner 2001, S. 665, 678).
  • BGH, 18.02.2014 - 5 StR 41/14

    Fehlende finale Verknüpfung von Nötigung und Wegnahme beim Raub

    Auszug aus BGH, 05.05.2021 - 6 StR 133/21
    d) Der Senat erstreckt die Aufhebung gemäß § 357 StPO - soweit es ihn betrifft - auf den Mitangeklagten S., weil die zur Aufhebung nötigenden Rechtsfehler sich auch auf ihn ausgewirkt haben und er nach Befragung über seinen Verteidiger der Anwendung des § 357 StPO nicht widersprochen hat (vgl. BGH, Urteile vom 28.Oktober 2004 - 5 StR 276/04; vom 7. Februar 2008 - 5 StR 242/07; Beschluss vom 18. Februar 2014 - 5 StR 41/14; Basdorf in Festschrift für Meyer-Goßner 2001, S. 665, 678).
  • BGH, 31.05.2016 - 3 StR 138/16

    Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 05.05.2021 - 6 StR 133/21
    a) Die Strafaussprüche in den Fällen 1 bis 3 und 5 bis 7 sind aufzuheben, weil die Strafkammer den für den Schuldumfang und damit für die Bemessung der Strafe bestimmenden Wirkstoffgehalt der Betäubungsmittel (st. Rspr; vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 2016 - 3 StR 138/16; vom 5. Juni 2019 - 2 StR 287/18, StV 2020, 384, 386) nicht rechtsfehlerfrei festgestellt hat.
  • BGH, 18.03.2020 - 1 StR 600/19

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche Darlegung im Urteil bei

    Auszug aus BGH, 05.05.2021 - 6 StR 133/21
    Eine Schätzung ist in den Fällen 2 und 3 indes nicht zulässig, weil aufgrund der Sicherstellung von Pflanzenmaterial davon auszugehen ist, dass der Wirkstoffgehalt konkret hätte bestimmt werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 18. März 2020 - 1 StR 600/19; Sander, Festschrift Eisenberg, 2019, S. 497, 505).
  • BGH, 21.07.2020 - 2 StR 187/20

    Herstellen von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Strafzumessung und

    Auszug aus BGH, 05.05.2021 - 6 StR 133/21
    Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass für den Schuldumfang in Fall 2 der Wirkstoffgehalt der gesamten Erntemenge von 27 kg zu berücksichtigen ist, während für denjenigen in Fall 3 die Menge an Wirkstoff maßgebend ist, die mit dem Anbau der 627 Marihuanapflanzen erzielt werden sollte (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juli 2020 - 2 StR 187/20).
  • BGH, 25.11.2013 - 5 StR 475/13

    Verkauf von Kokain bis zu 22 Konsumeinheiten durch Mitglieder einer Bande an

    Auszug aus BGH, 05.05.2021 - 6 StR 133/21
    e) Eine Erstreckung der Aufhebung auf die weitere Verurteilte K. kam dagegen nicht in Betracht, weil sie der Anwendung des § 357 StPO widersprochen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 2013 - 5 StR 475/13; Basdorf, aaO S. 679).
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